| 1. Mai Feier 2012 |
Die diesjährige 1. Mai-Feier der Bezirke Bremgarten und Muri findet in der Pflegi Muri (Restaurant Benedikt) statt. 17.00 Uhr Festbeginn 17.30 Uhr Ansprachen: Moderation/Begrüssung: Philipp HJenni, Präsident SP Freiamt. |
| Grundbuchamt: Bünzen oder Wohlen? |
Leserbrief von Thomas Leitch-Frey Die Grundsatzfrage lautet: Soll ein Grundbuchamt in einem Zentrum liegen oder aus Kostengründen dort angesiedelt werden, wo die Räumlichkeiten möglichst günstig sind? Vermutlich am 8.Mai wird der Grosse Rat entscheiden, ob die zusammengelegten Grundbuchämter der Bezirke Bremgarten und Muri in Wohlen oder Bünzen stehen sollen. Die vorberatende Kommission hat sich aus Kostengründen knapp für die Unterbringung in einem Zweckbau der Landi Freiamt in Bünzen, in welchem landwirtschaftliche Produkte verkauft werden, entschieden. Die Alternative ist ein moderner Neubau, die Casa Güpf, in Wohlen mit lichtdurchfluteten Arbeitsplätzen an grossen Fenstern. Beide Objekte bieten vergleichbar viel Platz, in Wohlen sind es 551 m2, in Bünzen 545 m2. In den bescheideneren Räumlichkeiten der Landi Freiamt fallen für den Einbau eines Treppenlifts und eine behindertengerechte Toilette zusätzlich Kosten von Fr. 60 000.- an, die der Kanton trägt, das Objekt der Landi in Bünzen ist über 15 Jahre hinweg aber jährlich 40 000 Franken günstiger. Für mich greift die Kostenfrage zu kurz, denn punkto Qualität und Ausbaustandard hat die moderne Casa Güpf in Wohlen klar die Nase vorn. Gemäss Richtplan gehören öffentliche Einrichtungen in regionale Zentren und Wohlen gilt als regionales Zentrum im Freiamt. Damit ist für mich auch die Grundsatzfrage entschieden: Ein Grundbuchamt gehört in ein Zentrum! Kaum jemand kommt schliesslich auf die Idee, andere Dienstleistungsstellen der Verwaltung aus den Städten aufs Land zu verlagern, bloss weil die Kosten dort etwas geringer sind. Ich werde mich, wie der Regierungsrat, für den Standort Wohlen einsetzen . Thomas Leitch-Frey, SP Grossrat, Wohlen |
| Nationalratswahlen 2011 - Super Resultat für Thomas Leitch-Frey! |
Mit 27'993 Stimmen hat Thomas Leitch-Frey ein sehr gutes Ergebnis bei den Nationalratswahlen erzielt! Sie SP Wohlen gratuliert recht herzlich zum hervorragenden Abschneiden. Sein langjähriger Einsatz im Grossen Rat für gute Lösungen hat in seinem Wahlresultat Wirkung gezeigt. Insbesondere sein Abschneiden im Bezirk Bremgarten war grandios. Die SP Aargau konnte ihren Wähleranteil leicht ausbauen und ihre drei Sitze halten. Angesichts der fehlenden Listenverbindungen kann dieses Abschneiden als grosser Erfolg verbucht werden. Durch die Wahl von Pascale Bruderer Wyss in den Ständerat wird Yvonne Feri nachrücken und mit dem 5. Platz auf der Liste der SP Aargau nimmt Thomas Leitch-Frey nun den ersten Ersatzplatz ein und den Einzug in den Nationalrat um wenige hundert Stimmen verpasst. Die SP Wohlen gratuliert Thomas Leitch-Frey zu seinem Abschneiden und dankt ihm recht herzlich für seine gute Arbeit im Grossen Rat und seinen Einsatz für die Aargauer Bevölkerung. |
| Motion massgebendes Einkommen Verbilligung Krankenkassen |
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| Mittwoch, den 21. März 2007 um 08:49 Uhr | |||
Motion Thomas Leitch-Frey, Wohlen, vom 21. März 2007 betreffend Berechnung des massgebenden Einkommens zur Krankenkassenverbilligung. Download
Text:Der Regierungsrat wird eingeladen, §16 des Einführungsgesetzeszum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG, SAR 832.10), so zu ändern, bzw. zu ergänzen, dass steuerliche Abzüge, welche die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht tangieren zum massgebenden Jahreseinkommen aufgerechnet werden. Dafür soll der im Dekret über den Anspruch auf Prämienverbilligung (DAP) massgebende Prozentsatz, wonach der Anspruch auf Verbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung besteht, wenn die Richtprämien 11 % des massgebenden Einkommens gemäss § 16 EG KVG übersteigen, gesenkt werden. Begründung:Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) sieht vor, dass Kantonseinwohnerinnen und -einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewährt werden können. Übersteigen die Richtprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung - Fr. 2'950 je erwachsene Person und Fr. 800 je Kind - 11 % des massgebenden Einkommens, besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung. §16 Absatz 1 des EG KVG regelt das massgebende Einkommen zur Bemessung von Krankenkassenverbilligung wie folgt:
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